von Rechtsanwalt Christoph Rühlmann aus Düren, zugleich Fachanwalt für Strafrecht
erschienen in der DNS 10/2013
Man könnte meinen, Peter Fox habe sein Lied „Schwarz zu Grau“, bei seinem umjubelten Auftritt am Dürener Badesee 2011, der Stadt Düren auf den Leib geschrieben. Wenn er textet: „Und überall liegt Scheiße, man müsst` eigentlich schweben, jeder hat nen Hund, aber keinen zum Reden“, dann wird man auf unappetitliche Art und Weise an Dürens Trottoirs und die angrenzenden Rabatten und Grünstreifen erinnert.
Nein, der morgendliche Gang zur Post durch Jesuitengasse, Pletzergasse und Kölnstraße, ist für mich und meine Mitarbeiterinnen kein Vergnügen, eher eine Art Slalomlauf zur Vermeidung anrüchiger Zwischenfälle. Gerade auf diesem Streckenabschnitt braucht die Stadt, ob ihres „geschmeidigen Pflasters“, den Vergleich mit dem Kult-Kiez Kreuzberg in unserer Hauptstadt Berlin sicher nicht zu scheuen. Berufsbedingt komme ich in Deutschland weit herum und mag sagen, dass dermaßen mit Hundekot verdreckte Bürgersteige, von mir eigentlich so gut wie nirgendwo sonst beobachtet werden konnten. Wo anderenorts die Hundehalter beim Gassi-Gehen die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Lieblinge mit Selbstverständlichkeit mittels mitgeführter Utensilien umgehend beseitigen, ist solche Fürsorge bei manchen, man könnte auch sagen, vielen, Dürener Hundehaltern nicht besonders ausgeprägt. Wie sonst, ließen sich die zahlreichen „Tretminen“ und die vielfältige Beobachtungsmöglichkeit ungestörter Entleerung der gehätschelten Lieblinge auf Dürens Straßen erklären? Das Unrechtsbewusstsein bei manchem Herrchen ist gar nicht, oder aber sehr gering ausgeprägt. Wer sich beschwert, darf sich nicht wundern, noch mit einem dummen Spruch bedacht zu werden, hiervor sind nicht einmal die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gefeit, denen auch schon mal entgegen gehalten wird: „Wofür zahle ich eigentlich Steuern? Doch wohl auch für die Straßenreinigung!“
Diesen Mitbürgern gilt dieser Artikel natürlich im Besonderen. Denn es sind nicht nur Anstand und Rücksicht, die es gebieten, den Kot des eigenen Hundes umgehend zu beseitigen, sondern „das Gesetz“ verbietet ausdrücklich, die Verschmutzung des Stadtbildes und stellt damit auch das Verdrecken von Fußwegen mit Hundekot unter Strafe. Geregelt ist dies in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Düren“. In § 2 Abs. 1 heißt es hierzu: „Den Haltern/Halterinnen oder Führern/Führerinnen von Tieren ist es untersagt, die in § 1 genannten Straßen und Anlagen durch Tiere, insbesondere durch Hunde, verunreinigen zu lassen. Bei Verunreinigungen ist der Halter/die Halterin bzw. der Führer/die Führerin des Tieres zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet.“ § 10 der Satzung regelt dann, dass entsprechende Verstöße mit einer Geldbuße bis zu 1000,- Euro geahndet werden können.
Das ist happig, und sollte, wenn es auch an innerer Einsicht mangelt, Anreiz genug sein, bei jedem Hundespaziergang Tütchen und Schäufelchen mit sich zu führen und im Bedarfsfall auch einzusetzen. Apropos Einsicht, – vor einigen Wochen wurde bei meist schönem Wetter wieder das alljährliche Stadtfest gefeiert. Einer hatte nichts zu feiern und konnte auch das Wetter nicht genießen. Ein blinder Mitbürger tappte in unmittelbarer Nähe meiner Kanzlei voll in einen Haufen Hundekacke, den kann man nämlich auch nicht mit Blindenstock entdecken! Danach steht für mich fest: Ich werde nicht mehr Wegschauen, wenn ein Mitbürger die Notdurft seines Hundes in meinem Beisein auf dem Gehweg belässt. Auch wenn ich mir einen dummen Spruch fange. Dann fängt sich der Hundefreund nämlich ein Bußgeld!